Dipl.-Ing. Ralf Sonntag - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Vermessungsbüro
Gutwasserstraße 12, 08056 Zwickau

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Die Kosten für Leistungen der Ingenieurvermessung richten sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sie sind aufwandsorientiert.
Sie können sich, falls Kosten (Honorar) frei vereinbar sind, zunächst ein Angebot erstellen lassen. Hierfür senden Sie uns bitte die Unterlagen, die zur Beurteilung des Aufwandes erforderlich sind.

 

Die Kosten, die für Leistungen eines ÖbV (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) in der Katastervermessung zu berechnen sind, ergeben sich aus dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und insbesondere aus der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Sie setzen sich zusammen aus Gebühren und Auslagen.

Die Höhe der Kosten kann in der Regel erst nach der erfolgten Vermessung exakt angegeben werden, da sie sich nach den tatsächlich ausgeführten Amtshandlungen und dem bei Abschluss der Handlungen gültigen Kostenverordnung richtet. Daher ist es nicht möglich und nicht zulässig, für die Leistungen der Katastervermessung vorab ein verbindliches Preisangebot zu erstellen, wie Sie es z.B. von einem Handwerker kennen.

Sie können sich aber eine Kostenschätzung anfertigen lassen, die Ihnen die zu erwartenden Kosten aufzeigt.

Die Kosten richten sich im Wesentlichen

  • bei der Zerlegung eines Flurstückes ("Herausmessen" eines Trennstückes) nach dessen Größe sowie der Lage bzw. Verwendbarkeit und insbesondere nach der Anzahl der betroffenen alten Grenzpunkte,

  • bei der Wiederherstellung von Grenzen nach der Anzahl der betroffenen Grenzpunkte,

  • bei der Gebäudeaufnahme je nach Datum der Fertigstellung des Gebäudes nach der Rohbausumme oder der Fläche, die vom Gebäude beansprucht wird und

  • bei langgestreckten Anlagen (Straßen) nach der Länge und der Klassifizierung der Straße (Kreisstraße, Gemeindestraße, private Erschließungsstraße usw.).

Hinzu kommen Gebühren für die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen aus dem Vermessungsamt (Flurkarten, Angaben des Festpunktnetzes, Maßauszüge, Eigentümerangaben usw.). 
Weiterhin erhebt das Vermessungsamt Gebühren für die Übernahme der neu erstellten Unterlagen in das Liegenschaftskataster.

Die Kosten für die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster hängen u.a. vom Fertigstellungsdatum des Gebäudes ab. Die Unterscheidung und die Kosten für die häufigsten Fälle finden Sie hier

Für die Aufstellung der Kosten ist die Kenntnis einiger Zusammenhänge und Abhängigkeiten erforderlich. 
Um Fehleinschätzungen zu vermeiden ist es erfahrungsgemäß sicherer, wenn Sie die zu erwartenden Kosten für eine Katastervermessung im konkreten Fall erfragen. Wir fertigen dann für Sie eine Kostenschätzung an. 
Dazu genügt meist eine möglichst aktuelle Flurkarte oder auch nur eine Skizze mit Eintragung bzw. kurzer Beschreibung der gewünschten Veränderung (neue Grenze, wiederherzustellende Grenzpunkte usw.), möglicherweise fehlende Angaben würden wir dann von Ihnen noch erfragen.