Dipl.-Ing. Ralf Sonntag - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Vermessungsbüro
Gutwasserstraße 12, 08056 Zwickau

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Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbV) ist insbesondere zugelassen, um hoheitliche Vermessungsaufgaben (Grundstücks- oder Katastervermessungen) auszuführen. Hier hat der ÖbV durch sein spezielles Wissen auch eine wichtige beratende Funktion.
Er nimmt aber auch Aufgaben im Bereich der Ingenieurvermessung wahr.

Während sich der ÖbV im Bereich der Ingenieurvermessung frei am Markt betätigen kann, hat er im Bereich der hoheitlichen Aufgaben zusätzlich eine ganze Reihe von Gesetzen und Bestimmungen zu beachten. Dazu muss er sich ein spezielles Wissen aneignen und dieses auch nachweisen - nicht nur auf dem Gebiet der Vermessung, sondern auch auf verwandten und mit seiner Tätigkeit verknüpften Gebieten, beispielsweise dem Baurecht, dem Nachbarrecht, dem Wasser- sowie dem Verwaltungsrecht.

Die speziellen gesetzlichen Grundlagen zur hoheitlichen Tätigkeit des ÖbV sind das Sächsische Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz und die ÖbV-Verordnung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des ÖbV liegt bei der Katastervermessung. Die Geschichte der Kataster- oder Liegenschaftsvermessung, wie wir sie heute verstehen, begann in Sachsen etwa im Jahr 1835. Die Verfahren und Methoden haben sich seither ständig weiterentwickelt, die Anforderungen sind ständig gestiegen.

Zur Katastervermessung zählen beispielsweise die Grenzherstellung, die Grenzfeststellung, die Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken sowie die Aufmessung von Gebäuden für das Liegenschaftskataster. Diese Arbeiten dürfen - neben zuständigen Ämtern - nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. Die Arbeiten unterliegen dabei der Aufsicht des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.